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Heute geht es um Kündigungen des Arbeitgebers, die wie folgt lauten können:

"Hiermit kündige ich, dass zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt."

Es geht um folgende Probleme:

- außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig

- 2 Kündigungen liegen vor!

- außerordentliche Kündigung

- Kündigungserklärungsfrist von 2 Wochen

- hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig

- Prozessrisiko

- Fehler von Arbeitnehmern bei Klage

- keine Klage ?

- falsche Klage ?

- Eigenkündigung des Arbeitnehmers

Artikel zum Beitrag:

Verbundkündigung-was ist das?

Informationen zur Kündigung des Arbeitgebers

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Meine Internetseite zum Arbeitsrecht:

https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/

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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht