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Es gibt einen Energiekostenzuschuss als auch eine Energiekostenpauschale.


Der EnergiekostenZUSCHUSS richtet sich an energieintensive Betriebe mit einer Förderungsgrenze von EUR 2.750 als Förderuntergrenze pro Unternehmen. 


Aber die EnergiekostenPAUSCHALE  kommt den Kleinst und Kleinunternehmen – bei einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro zugute. Diese Pauschalförderung beträgt zwischen 110 und 2.475 Euro und wird branchenabhängig und zusätzlich vom Jahresumsatz berechnet.




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