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Bis zu € 35.000,- Jahresumsatz (d.s. die Jahreseinnahmen) besteht eine Umsatzsteuerbefreiung, da der Künstler auch sog. "Kleinunternehmer" sein „können“. Zu diesem Jahresbetrag kann man bei Künstlern noch 13% Umsatzsteuer fiktiv dazurechnen. Die bedeutet bis zu € 39.550,- Einnahmen pro Jahr braucht keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt zu werden. Würden Sie jedoch über diese Grenze von 39.550 Euro kommen müssten sie zur Umsatzsteuer optieren, d.h. UST in Rechnung stellen und können sich im Gegenzug die Vorsteuer anrechnen lassen. 






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