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Warenlieferungen zwischen Unternehmern sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei. Im Otto Normalfall beauftragen Sie ein Transportunternehmen, welches die Ware dann innerhalb der EU vom Absender zum Empfänger führt.


Zusätzlich gehören auf die Ausgangsrechnung, die UID-Nummer des Lieferanten, als auch die UID-Nummer des empfangenden Unternehmers angeführt. Am Besten noch mit dem Steuerlichen Hinweis, dass es sich um eine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung handelt. Der Spediteur weiß natürlich dass er dies beim Grenzübertritt zu melden hat und stellt Ihnen dann auch die erforderlichen Nachweise zur Verfügung.






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