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·       Bitte denken Sie jetzt schon  daran Ihrem Buchhaltungs- bzw. Lohnverrechnungsserice sämtliche Ausgaben von ausbezahlten Kilometergeldern, Homeofficetagen usw. für die Hinterlegung im Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeiters zur Verfügung zu stellen.


Detailliertes zu diesem Thema finden Sie in Dr. Google & Co. wenn sie Lohnkonto wko eingeben.


·       Mitarbeiterrabatte – wenn Sie mehr als 20% an steuerfreien Rabatten Ihren Mitarbeitern gewähren, dann denken Sie am Jahresende an deren Versteuerung, da ab der 20% Grenze ein geldwerter Vorteil vorliegt.


Was bringt das neue Jahr:


Diesmal einiges erfreuliches!!!




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