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Bis 31.12.2024 gilt/galt folgende Gesetzeslage:

Die Umsatzgrenze betrug EUR 35.000 plus einmalige Überschreitung INNERHALB von 15% das waren EUR 42.000 und dies aber nur 1x in 5 Jahren. Wenn man die Grenze innerhalb eines Jahres überschritten hatte, wurde alles rückwirkend mit 20% UST besteuert und Ihr Einkommen wurde unter Umständen kleiner. Dies betraf alle Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des UstG außer Hilfsgeschäfte, einschließlich Geschäftsveräusserungen.

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