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Aus Art. 288 der MWST Systemrichtlinie ergibt sich, dass die inländische Kleinunternehmergrenze bei der eu-weiten Betrachtung NICHT bei der neuen 100.000 Grenze beachtet werden muss.

Ebenso wie bei beim vorigen Podcast „Kleinunternehmer ab 2025 im Inland“ wird hier der Blick wieder beim unionsweiten Umsatz auf das Vorjahr als auch heurige Jahr gerichtet. (siehe § 6 Abs 1 Z 27 zu Art 6a Abs 1) Diese Regelung  gilt natürlich eu-weit.

Beide Umsatzgrenzen, nämlich die 55.000 Eur für Kleinunternehmer im Inland Und die 100.000 Eur für eu-weite Umsätze bestehen für im Inland ansässige Unternehmer UNABHÄNGIG voneinander. Es gibt bei der 100.000 Euro Umsatzgrenze in der EU keine Toleranzregelung!


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