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Wer ist nun Kleinunternehmer ab 2025:

Derjenigen Unternehmer der das letzte Jahr und heuer die 55.000 EURO Umsatzgrenze nicht überschreitet. Dies gilt ausschließlich im Inland. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen an das Finanzamt abführen müssen, im Gegenzug dürfen sie jedoch keine Vorsteuer von den Ausgaben abziehen. Und selbstverständlich kann man wieder aus der Kleinunternehmerregelung in die Umsatzsteuer raus optieren.

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