Wer muss sich verpflichtend ins Firmenbuch eintragen lassen:
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften und ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Österreich sind immer eintragungspflichtig.
· Einzelunternehmen: Eintragung ist freiwillig, wird aber verpflichtend, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren je über 700.000 € Umsatz oder in einem Jahr über 1.000.000 € Umsatz erzielt werden
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Podcasts Viel Spass mit meinem Podcast! Deine Claudia Gloser, BA von FIBU GLOSER®, einer der charmantesten Bilanzbuchhaltungskanzleien im Süden von Wien.
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