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Wer muss sich verpflichtend ins Firmenbuch eintragen lassen:

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften und ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Österreich sind immer eintragungspflichtig.

·       Einzelunternehmen: Eintragung ist freiwillig, wird aber verpflichtend, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren je über 700.000 € Umsatz oder in einem Jahr über 1.000.000 € Umsatz erzielt werden


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