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Die Höhe der Einlagensicherung:

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt pro Person und pro Bank bis zu 100.000 Euro an Einlagen (z.B. Giro-, Spar- und Festgeldkonten). Diese Grenze gilt für natürliche und juristische Personen sowie für Einzelunternehmen und KMU gleichermaßen. Für Gemeinschaftskonten gilt der Betrag ebenfalls.

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