Es gibt künftig aber auch steuerliche Vorteile: Die Verluste aus Krypto-Spekulationen können mit Gewinnen aus Wertpapieren, Dividenden und Zinsen gegengerechnet werden. Auch muss man den Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes, zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum innerhalb eines Jahres nicht versteuern. Die Krypto-Börsen behalten künftig die Steuern ein und führen sie an das Finanzamt ab. Einkünfte aus Krypto-Derivaten wie etwa Token auf Aktien, Kunst etc. unterliegen übrigens dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz, außer man beauftragt seine Krypto-Börse, freiwillig KESt einzubehalten.
Theoretisch könnte man sein Krypto-Wallet auch im Ausland einrichten. Aber abgesehen von der erforderlichen Steuerehrlichkeit ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch hier die Finanzämter der EU-Staaten austauschen.
In Deutschland sind Gewinne aus Krypto-Verkäufen weiterhin nur zu versteuern, wenn man die Vermögenswerte innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Ein Cent darüber und man muss den Gesamtgewinn versteuern.
In der Schweiz unterliegen Guthaben in Krypto der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs. Als Steuerbasis publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für Bitcoin, Ether und weitere virtuelle „Währungen“ einen offiziellen Kurswert als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen. Kapitalgewinne sind steuerfrei, aber auch Verluste können nicht abgezogen werden. Mining, Staking oder Lending ist ein zu versteuerndes Einkommen.
Wie immer bei der Veranlagung gilt allerdings auch bei Krypto-Investments: Die Ertragschancen und auch das Risiko, nicht die Besteuerung sollten im Vordergrund stehen …
Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagen entstehen, übernehmen die Autorin, Julia Kistner keine Haftung.
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