Hoher Wettbewerbsdruck und unsichere wirtschaftliche Verhältnisse zwingen die Unternehmen vielerorts zu Kostensenkungen. Häufig wird dabei auch versucht, sich gerade von als „leistungsschwach“ geltenden Arbeitnehmern zu trennen. Doch wann ist ein Arbeitnehmer „Low Performer“?
Nach einigen einschlägigen Untersuchungen geht man davon aus, dass 20 % aller Arbeitnehmer High Performer sind, 70 % effektive/solide Leistungen erbringen und lediglich 10 % „Low Performer" sind (Christof Schäfer FAZ, Beruf und Chance, Beilage 21.05.2016, S. C1“Wohin mit den Versagern?").
Die Frage, wann ein Mitarbeiter also als Schlechtleister oder „Low Performer“ anzusehen ist, treibt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Personalabteilungen um.
Wir versuchen daher die Frage, wann ein Mitarbeiter als „leistungsschwach“ angesehen werden kann, zu klären und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, aber auch Handlungsverpflichtungen des Arbeitgebers, aufzuzeigen. Dabei möchten wir auch die, oftmals übersehene, Kausalität zwischen Überlastung und „Schlechtleistung“ darstellen.