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Am 23.09.2022 hat der niedersächsische Landtag zwei Änderungen des niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsgesetzes beschlossen. Thorsten Balster und Arnd Tegtmeier geben in dieser Folge eine gewerkschaftliche Betrachtung und Einschätzung zu den Änderungen.

Die ersten Höherinnen und Hörer haben uns auf Folgendes hingewiesen:

Für die Laufbahngruppe 1 wird schon ab dem 1. Kind der Familienzuschlag um 100,- Euro zum 01.01.2023 erhöht.  Irrtümlich wurde in dieser Folge erst ab dem 2. Kind gesprochen. Wir bitten dieses an dieser Stelle zu entschuldigen.

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Die Hintergrundmusik wurde zur Verfügung gestellt von Ronald Kah

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