Pflegebegutachtung ist ein Verfahren, bei dem der Pflegebedarf einer Person ermittelt wird. Ein Gutachter, meist vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen beauftragten Dienst, bewertet anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs den Grad der Selbstständigkeit und den Hilfebedarf der Person. Das Ergebnis der Begutachtung entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad und damit über die Art und Höhe der Pflegeleistungen, die die Person erhält.