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Bist du für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gewappnet? Erfahre in dieser Podcastfolge, wie du richtig Auskunft erteilst, solltest du ein solches Gesuch bekommen.

Mit der DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat jeder potentiell (!) Betroffene das Recht, von dir als Unternehmen Auskunft über dessen personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Dieses Recht wird immer wichtiger, da sich Abmahntrends herauskristallisieren und die Datenschutzbehörden immer aktiver werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Fall des E-Mail-Marketing-Anbieters Klaviyo, wegen dessen Nutzung zahlreiche Unternehmen Abmahnungen erhalten.

Als Unternehmer solltest du sicherstellen, dass du in der Lage bist, Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen von einem Monat zu erteilen. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit, personenbezogene Daten schnell und präzise identifizieren und bereitstellen zu können. Ich empfehle regelmäßige Audits durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Datenaktualität und -korrektheit gewahrt sind.

In meiner Podcastfolge werde ich auf die wichtigsten Aspekte des Art. 15 DSGVO eingehen und dir Tipps geben, wie du dich auf Anfragen von Betroffenen vorbereiten und diese erfolgreich bearbeiten kannst. Ich werde dir zeigen, welche Informationen Betroffene erwarten und welche Pflichten du als Unternehmer hast.

Viel Spaß mit dieser Folge!

Dein Dr. Max Greger

Fachanwalt IT-Recht

Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

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