Muss ich Werbung für meine eigenen Leistungen im Internet (Blogs, Social Media etc.) als "Werbung" oder "Anzeige" kennzeichnen?
Dass Influencer ihre Beiträge mit "Werbung" oder "Anzeige" kennzeichnen müssen, wenn sie Produkte dritter promoten, die sie sich nicht schlicht selbst gekauft haben (§ 5a IV UWG) ist dir sicher bekannt. Nicht zuletzt seit dem öffentlichkeitswirksamen Urteil von Cathy Hummels vor dem BGH (Urteil v. 09.09.2021, Az. I ZR 126/20 Hummels)
Was aber, wenn ich als Anwalt auf meinem Social Media Kanal Werbung für mich selbst mache in einem Video? Muss ich dann auch bei derartiger Eigenwerbung "Werbung" oder "Anzeige" unter jedes Video schreiben?
Oder ist es dem Konsumenten doch "klar", dass ich Werbung für meine eigenen Leistungen mache?
📝 Siehe auch mein Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/influencergesetz-2022-comeback-der-schleichwerbung/
Viel Erfolg und Danke für's Anhören
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
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