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Bietest du online-Kurse, online-Coaching oder Fernunterricht an? Dann kennst du sicher das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Ohne der dort für viele Kurse vorgeschriebenen Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (zfu) sind alle Verträge rund um deine Angebote nichtig. Teilnehmer können ihr Geld wieder zurückfordern.

Zudem riskierst du ein Bußgeld bei fehlender Zulassung. Höhe: bis zu 10.000 €.

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du diese Zulassungspflicht nach § 12 FernUSG vermeidest. Und zwar ganz legal ohne rechtswidrige Umgehung des Gesetzes.

Vorweg: es kommt darauf an, ob du eine Lernerfolgskontrolle anbietest und ob dein Unterricht ganz oder überwiegend räumlich getrennt von deinen Teilnehmenden stattfindet (§ 1 FernUSG). Was das bedeutet? Erfährst du in meinem Beitrag!


Viel Erfolg und Danke für's Anhören
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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