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Das aktuelle Urteil des LG Hamburg schockt Anbieter von Online-Kursen, Online-Coaching und E-Learning. Video-Coaching-Sitzungen sind entgegen der bisherigen Praxis als räumliche Trennung zu werten.

Das LG Hamburg hatte mit Urteil vom 19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22) in einem Fall entschieden, bei dem eine Kundin ihren Coaching-Vertrag vorzeitig beenden wollte. Es gab Meinungsverschiedenheiten über die anfallenden Kosten. Die Klägerin bietet Coaching-Schulungen an und verspricht hohe Gewinne im Bereich „Print on Demand“, verfügt jedoch nicht über die erforderliche offizielle Zulassung bei der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht).

Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten des Beklagten und erklärte seine vorzeitige Kündigung des Coaching-Vertrags für rechtmäßig. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das auch für Online-Coaching-Verträge gilt und eine Zulassung des Anbieters nach § 7 Abs. 1 FernUSG erfordert.

⚖️ Urteil hier herunterladen: Urteil LG Hamburg vom 19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22)

📝 Blogbeitrag: ⁠https://www.maxgreger.de/lg-hamburg-zaehlt-auch-die-video-uebertragung-als-fernunterricht/


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