Du willst eine Marke anmelden? Erst mit den wichtigsten Grundkenntnissen wirst du die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Basics bekommst du hier in rund 8 Minuten.
___Inhalt______________________
0:00 Intro
0:35 Was ist eine Marke?
1:16 Welches Zeichen kann eine Marke werden?
2:26 Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen
2:56 Schutzgebiet
3:55 Kosten
4:56 Recherche und Verletzungsgefahr
7:45 Outro
Marken im rechtlichen Sinne sind Zeichen ur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Der Zeichen versteht die Rechtspraxis beispielsweise Zeichenfolgen, Wortfolgen, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Namen, Farben, Animationen, Klänge etc. Coca-Cola und Apple sind Paradebeispiele für die vielleicht berühmtesten Marken der Welt.
Wichtig an dieser Stelle: eine Marke darf niemals beschreibend sein. Sonst liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und das jeweilige Markenamt wird deine Anmeldung zurückweisen. Beschreibend wäre zum Beispiel "Best Fitness" für ein Fitnessstudio oder „Apple“ für Obst.
Weil eine Marke Waren und Dienstleistungen stützt, musst du bei der Anmeldung immer an die Klassifizierung denken. Es gibt 45 Klassen nach der internationalen Klassifizierung, in die sämtliche denkbaren Leistungen eingeteilt werden. Je mehr Klassen du schützen möchtest, desto teurer wird natürlich auch die Markenanmeldung.
Ganz wichtig ist dann auch das Schutzgebiet. Eine deutschen Marke, registriert beim Deutschen Patent und Markenamt, schützt natürlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Grund ist einfach: es gilt das Territorialitätsprinzip. Die Unionsmarke hingegen gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten. Wer darüber hinausgehen möchte, benötigt entweder weitere nationale Marken oder sucht gleich den internationalen Schutz über die WIPO (World Intellectual Property Organization).
Und jetzt hast du vielleicht schon gehört, dass du vor einer Markenanmeldung eine gewisse Recherche betreiben solltest. Das ist korrekt. Allerdings genügt es nicht, dein gewünschtes Zeichen in identischer Weise in das Formular des jeweiligen Markenregisters einzugeben. Denn Inhaber älterer Rechte können sich gegen deine Markenanmeldung auch dann wehren, wenn Die Gefahr einer Verwechslung besteht (Verwechslungsgefahr).
Die Verwechslungsgefahr liegt insbesondere dann vor, wenn Zeichenähnlichkeit und Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen besteht. Dabei wird ein Zeichen in dreierlei Hinsicht verglichen:
- Schriftbild
- Klang
- Bedeutungsgehalt
Das bedeutet, dass eine Marke „Apfel“ für Smartphones sehr gefährlich wäre. Denn bei dem Wort Apfel denkt der angesprochene Verkehr automatisch an Apple. Auch "Äpl" wäre klanglich identisch mit dem berühmten Wort Apple.
Daraus folgt, dass ich in fast allen Fällen eine Ähnlichkeitsrecherche empfehle. Diese ist der Regel Sache eines professionellen Recherchedienstes.
📝 Blogbeitrag: www.maxgreger.de/markenanmeldung-alles-was-du-vorher-wissen-musst/
Viel Erfolg
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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