Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein NFT. Ist das, was in den Smart Contract programmiert wurde, auch rechtlich "wasserdicht" im Sinne eines echten Vertrags (insbesondere Nutzungsrechte)?
Viel Spaß mit diesem Beitrag und beste Grüße
Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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