Wir sprechen über:
Starnberg Gemeinsame Veranstaltung der ARGEnVersicherungsR und VerkehrsR
Leipzig: Tim Kniepkamp Zwei Gebote. Eine Lösung:Sie bieten vertraulich einen Geldbetrag – ohne zu wissen, was die andere Seite vorschlägt.
Schaden des Monats.DAT
Neues aus Karlsruhe: BGH, Urteil vom12.03.2025, IV ZR 32/24 – Klauselersetzung
KG, Hinweisbeschluss vom 19.2.2025 – 25 U 120/24 BeckRS 2025, 8552, Verjährung von Regressansprüchen des Rechtsschutzversicherers gegen Anwalt desVersicherungsnehmers infolge grob fahrlässiger Unkenntnis
Hier geht es zur Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO.
ARGE Versicherungsrecht
Johannsen Rechtsanwälte
Hamburger Institut fürVersicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Sprecher: Jan Kemperdiek
Musik: Friendship Forever | musicfox