Mit äußerst interessanten und knackigen Diskussionsaspekten runden Bernd Biemann, Christian Bartels, Dirk Benkisser und ich die Runde zum § 87 Absatz 1 Punkt 6 Betriebsverfassungsgesetz ab.
Wir thematisieren die Hard- und Softwareergonomie, Aspekte der Schwerbehinderten bei Technikeinführung, Barrierefreiheit von Software, testweise/befristete Einführung von Technik bzw. Pilotierungen, Validierungen eingeführter Technik, Eskalationsmechanismen, Regelungen zu Software zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Berechtigungskonzepte, Missbrauchsaufsicht durch den BR, Klausurtagungen der Technikausschüsse bis hin zu Besonderheiten bei der Einführung von KI.
Das war eine wirklich sehr informative Runde, vielen Dank an Euch drei!
#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung