Die Rolle von Betriebsratsvorsitzenden ist im Betriebsverfassungsgesetz sehr genau beschrieben und abgegrenzt. Über das Gesetz hinaus wirken Vorsitzende des Betriebsrats natürlich intensiv intern, als Organisatoren, Förderer, Integrations- und Orientierungsfiguren, Ansprechpartner, Moderatoren, Konfliktschlichter und vieles mehr. Gute Vorsitzende können ihre Betriebsräte auf höheres Level heben.
Ich habe selbst als langjähriger Vorsitzender von Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräten umfassende Erfahrung mit dieser Funktion gesammelt. Sie ist ausgesprochen wichtig, insbesondere dann, wenn es mal knirscht im Umgang mit dem Arbeitgeber oder auch intern. Vorsitzende haben nicht selten Druck von verschiedenen Seiten und spüren die Last der Verantwortung, haben aber auch Gestaltungsmöglichkeiten und tiefe Einblicke in wichtige Zusammenhänge.
Chefs der Betriebsräte aber sind sie nicht. Und auch eine Richtlinienkompetenz, etwa wie beim Bundeskanzler, fällt ihnen nicht zu. Am Ende sind sie in vielerlei Hinsicht auch nur normale Betriebsratsmitglieder.
Dennoch erlebe ich, dass viele Betriebsräte fast schon hierarchisch organisiert sind, und teilweise auch, dass sich die Vorsitzenden verhalten, als hätten sie eine Vorgesetztenfunktion. Da können entscheidende Verwerfungen entstehen. Auf Chancen und Risiken und den die Vorsitzenden umgebenden Rechtsrahmen werde ich jetzt mal etwas näher eingehen.
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