Viele Betriebsräte "mögen mittlerweile" das Mitbestimmungsrecht bei den Überstunden nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr so gern, weil infolge des Arbeitskräftemangels und unzureichender Personalplanung derartige Anträge des Arbeitgebers immer und immer wieder kommen. Und zugleich infolge der ganzen Arbeitslast die Krankheitsquoten steigen.
Und dennoch: man stimmt ja letzte Endes doch immer zu, denn die Kolleginnen und Kollegen wollen und brauchen das Geld, die Arbeit muss geschafft und die Kunden bedient werden. Letztlich will man ja als Betriebsrat nicht derjenige sein, der all dem im Wege steht.
Also ist die Zustimmung zu den Vorlagen des Arbeitgebers ohne echte Alternative. Ist das wirklich so? Und wie könnte man als Betriebsrat diese Situation zum Vorteil der Beschäftigten nutzen? Darum gehts in dieser Folge.
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