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Die schönste Zeit des Jahres ist für viele die Urlaubszeit!
Während Beschäftigte gern Brückentage, die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr oder die Ferienzeiten der Kinder im Blick haben, ist für Arbeitgeber das Interesse oft anders gelagert.

 

Da gibt’s gelegentlich Konflikte, und die gute Nachricht ist: Es gibt Mitbestimmungsrechte nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz. Ich unterhalte mich mit Isabell über gesetzliche und tarifliche Grundlagen, die
Berücksichtigung betrieblicher Interessen, wie es mit Krankheit im Urlaub ist und darüber wie Konflikte letztlich aufgelöst werden.

 

Kleines 1x1 für jeden Betriebsrat. Reinschauen!

#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung