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Es klingt etwas angestaubt, tatsächlich aber hat der Arbeitgeber ein hohes Interesse daran, „seinen“ Beschäftigten viele Sache vorzuschreiben, was ihr (Ordnungs-) Verhalten im Betrieb vorzuschreiben. Wie ist es mit der Kleidung, der Hausordnung der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens?

 

Der Gesetzgeber will, dass diese Dinge nicht allein durch
den Arbeitgeber allein entschieden werden, sondern gemeinsam mit den Betriebsräten festgelegt werden. Da entstehen recht häufig Konflikte, und Isabell Crucean und ich gehen der Frage auf den Grund, was da mitbestimmungspflichtig ist und was nicht. Reinschauen!

 

#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung