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Bekanntlich ist die Organspende in Deutschland nur dann möglich, wenn ein Hirntoter einen Organspendeausweis bei sich trägt, ganz im Gegensatz zu Österreich, wo die Organspende generell zulässig ist. Dort muss man ausdrücklich einer Organspende im Todesfall widersprechen. Aktuell rückte die Möglichkeit eines Wechsels ins österreichische System wieder näher, als Jens Spahn mit großer Mehrheit das erweiterte Organspendegesetz durchsetzte.

In dieser Folge möchten wir uns mit den Sichtweisen derer befassen, die eine verpflichtende Organspende nicht angemessen finden.

Shownotes:

http://bit.ly/2SqK1dw