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Im Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Für viele Menschen ist der Begriff „Rasse“ aus verständlichen Gründen aber viel zu vorbelastet, um im Grundgesetz zu stehen. Schließlich wissen wir doch eigentlich: sowas wie Menschenrassen gibt's gar nicht! Die Politik hat das schon länger auf dem Schirm, und auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht: Der Begriff muss raus – ersetzt werden!

Aber was, wenn der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz stehen bleiben sollte? Ja sogar muss! Wir klären in dieser Folge STUDIO KOMPLEX, warum das so ist.



Unsere Gesprächspartner*innen:



Hadija Haruna-Oelker

Stefan Richter

Elisabeth Kaneza

Idil Baydar

Riem Spielhaus

Tarik Tabbara

Pegah Edalatian

Tahera Ameer

Günther Krings



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