Im Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Für viele Menschen ist der Begriff „Rasse“ aus verständlichen Gründen aber viel zu vorbelastet, um im Grundgesetz zu stehen. Schließlich wissen wir doch eigentlich: sowas wie Menschenrassen gibt's gar nicht! Die Politik hat das schon länger auf dem Schirm, und auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht: Der Begriff muss raus – ersetzt werden!
Aber was, wenn der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz stehen bleiben sollte? Ja sogar muss! Wir klären in dieser Folge STUDIO KOMPLEX, warum das so ist.
Unsere Gesprächspartner*innen:
Hadija Haruna-Oelker
Stefan Richter
Elisabeth Kaneza
Idil Baydar
Riem Spielhaus
Tarik Tabbara
Pegah Edalatian
Tahera Ameer
Günther Krings
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