BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall
📅 Datum: 30. Oktober 2025
⚖️ Urteil: BAG – 2 AZR 160/24
💡 Darum geht’s in dieser Folge:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine starre Grenze von 25 % für die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es nicht mehr!
In dieser Episode erkläre ich, warum das Urteil ein Wendepunkt für HR und Arbeitgeber ist – und wie du künftig rechtssicher und flexibel Probezeiten gestalten kannst.
📌 Kernpunkte der Folge:
Kein fester Prozentsatz mehr – das BAG schafft Klarheit
Was zählt: Dauer, Komplexität und Einarbeitungszeit
4 Monate Probezeit bei 12 Monaten Befristung sind zulässig
So begründest du deine Probezeit künftig rechtssicher
Wichtige Vertragsformulierungen für die Praxis
🏢 Was das für Arbeitgeber bedeutet:
Das Urteil bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung. HR-Abteilungen sollten Probezeiten jetzt bewusst gestalten und dokumentieren, um Streit zu vermeiden.
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👤 Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter Mediator
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