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BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall

📅 Datum: 30. Oktober 2025
⚖️ Urteil: BAG – 2 AZR 160/24

💡 Darum geht’s in dieser Folge:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine starre Grenze von 25 % für die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es nicht mehr!


In dieser Episode erkläre ich, warum das Urteil ein Wendepunkt für HR und Arbeitgeber ist – und wie du künftig rechtssicher und flexibel Probezeiten gestalten kannst.

📌 Kernpunkte der Folge:

🏢 Was das für Arbeitgeber bedeutet:
Das Urteil bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung. HR-Abteilungen sollten Probezeiten jetzt bewusst gestalten und dokumentieren, um Streit zu vermeiden.

📧 Kontakt:
Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Verträgen?
➡️ info@kanzlei-wulf.de
Mehr dazu auch im Blog unter www.kanzlei-wulf.de

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👤 Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter Mediator

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