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BAG entscheidet: Präventionsverfahren in der Wartezeit nicht notwendig!

Muss ein Arbeitgeber schon in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses – also während der Wartezeit – vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen, wenn es Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter gibt?

➡️ Genau darüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 3. April 2025 (Az.: 2 AZR 178/24) entschieden und die Rechtslage klargestellt.

In dieser Podcastfolge von Einfach Recht erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf:

Die Kernaussage des BAG:
„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.“

Damit stellt das BAG klar:
✅ Während der Wartezeit gilt kein Kündigungsschutz nach dem KSchG.
✅ Das Präventionsverfahren ist eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips – und greift erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Kündigungen begründet werden müssen.
✅ Eine Auslegung „contra legem“ über AGG oder UN-BRK ist unzulässig.

Bedeutung für die Praxis:
Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen bedeutet das Urteil Planungssicherheit.

Fazit:
Das BAG hat den Sinn der Wartezeit als Erprobungsphase bestätigt und eine Überforderung der Arbeitgeber verhindert. Ein Präventionsverfahren in den ersten sechs Monaten würde die Probezeit ad absurdum führen und könnte sogar dazu führen, dass Arbeitgeber zurückhaltender bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen werden. Nach Ablauf der Wartezeit sieht die Lage anders aus: Dann ist das Präventionsverfahren Pflicht, bevor über eine Kündigung nachgedacht werden darf.

➡️ In dieser Folge bekommst du eine klare Einordnung der Rechtslage, praktische Hinweise für Arbeitgeber und HR, und die Sicherheit, wie du mit dieser sensiblen Frage künftig umgehen kannst.

Kontakt & weitere Infos:


📧 Melde dich gerne bei Sandro Wulf unter info@kanzlei-wulf.de


🌐 Mehr Infos im Blog der Kanzlei Wulf & Collegen: www.kanzlei-wulf.de

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Dein Sandro Wulf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

bei den

Rechtsanwälten Wulf & Collegen in

Magdeburg und Stendal