Ein Gespräch mit Stephan Seibel
Edward Snowden ist wohl der berühmteste Whistleblower der Welt, deren Enthüllungen in der "NAS-Affäre" für viel Wirbel sorgten. Doch für seine Bekanntheit zahlte er einen hohen Preis, unter anderem musste er ins Ausland flüchten und andere Repressalien über sich ergehen lassen.
Doch Whistleblowing gibt es nicht nur im großen Stil, sondern auch im Kleinen. Beispielsweise in KMUs oder größeren Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz oder auch Whistleblowergesetz, soll Menschen davor schützen, wegen der Hinweisgabe an interne oder externe Meldestellen bestraft oder benachteiligt zu werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt ab dem 02.07.2023 und stellt Unternehmen vor viele Fragen.
Um Klarheit in das Thema zu bringen, spreche ich mit Stephan Seibel, der als Syndikusanwalt im Haus der Arbeitgeberverbände in Kassel arbeitet und sich seit Monaten mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigt.
Wir sprechen darüber:
Kontakt zu Stephan Seibel kannst du direkt über den Internetauftritt des Arbeitgeberverbandes Nordhessen aufnehmen. Zum Kontakt