Untervermietung darf künftig nicht mehr verwehrt werden!
Vermieter dürfen sich freuen, sie müssen künftig eine Untervermietung erlauben, so das BGH. Zwei Fragen bleiben jedoch ungeklärt,
a) Muss der Vermieter jeden akzeptieren?
b) Kann der Vermieter Bewerbungsunterlagen verlangen?
Ich persönlich finde diese Entscheidung nicht optimal, sondern ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Vermieters. Auch, wenn wir in Ballungsgebieten, wie #Berlin wenig Wohnraum aktuell zur Verfügung haben.
https://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/mietrecht-untervermietung-bgh-staerkt-mietern-den-ruecken-a-ba72ba91-744c-4124-a659-6507cbda166e
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Boris Wienke
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