Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer für Immobilienerben.
Bislang galt, wenn du die geerbte Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufst, fällt Einkommenssteuer an.
Der Bundesfinanzhof hat nun anders entschieden, zugunsten einer Erbengemeinschaft.
Man bedenke, dass im "schlechtesten" Fall bereits Erbschaftsteuer gezahlt wurde. Der Freibetrag für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beträgt aktuell 500.000 € , für Kinder bzw. Stiefkinder 400.000 € und für Kinder verstorbener Stiefkinder ebenfalls 400.000 € .
Du hast Fragen zum Thema? Ich freue mich von dir zu hören.
Viel Spaß beim Anhören.
Boris Wienke
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