Folge 174
Wasserschaden und der Verwalter macht auf stummen Fisch...
Was glaubst du, wann muss gehandelt werden, wenn ein Wasserschaden fest gestellt wird? Am gleichen Tag? In einer Woche? Nach einem Jahr? Der Wohnungseigentumsverwalter hat es nach meiner Meldung nicht für nötig gehalten zu reagieren. Damit ist das Wasser direkt weiter in das Gemeinschaftseigentum gelaufen und hat weiteren Schaden verursacht. Schaden, der eigentlich so schnell wie möglich hätte vermieden werden müssen! Was meinst du, haftet der WEG-Verwalter für Verzögerungen dieser Art? Höre jetzt rein und nehme die Erfahrungen als wertvolles Wissen mit.
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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