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Die Gesetzliche Rentenversicherung findet sich im SGB VI.

Im Podcast legen wir einen Schwerpunkt auf die sog. Rentenformel (s. §§ 63 ff. SGB VI), mit der die Höhe einer monatlichen (Brutto-)Rente berechnet werden kann.

Mathematisch ausgedrückt, lautet die Formel wie folgt:

Monatsbetrag der Rente (in €) = Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert.

Die "Persönlichen Entgeltpunkte" ihrerseits werden ermittelt, indem die Summe der Entgeltpunkte eines Versicherten mit dem Zugangsfaktor multizipliert werden. Der aktuelle Rentenwert(aRW) wird nach der Hammerformel des § 68 Abs. 5 SGB VI jährlich zum 1. Juli neu ermittelt. Zum 1.7.2022 steigt der aRW (West) von 34,19 € auf 36,02 €, der aRW (Ost) von 33,47 € auf 35,52 €. Das führt also in den "alten" Bundesländern zu Rentensteigerungen um 5,35% und in den "neuen" sogar um 6,12%.

Klingt alles kompliziert? Dann Kopfhörer auf und rein in den Podcast!