Die soziale Pflegeversicherung findet sich im SGB XI. Besonders bedeutsam ist dabei das Ausmaß (der "Grad") der Pflegebedürftigkeit. Es wird im Rahmen einer Begutachtung ermittelt, die in der Regel vom Medizinischen Dienst durchgeführt und dann von der Pflegekasse verbindlich festgelegt wird. Seit 2017 findet ein sog. Neues Begutachtungsinstrument Anwendung, auf das wir auch im Podcast näher eingehen.