Listen

Description

In Folge #09 befinden wir uns immer noch im Grundgesetz, allerdings nicht mehr bei den Grundrechten! Es geht um das Sozialstaatsprinzip als Staatszielbestimmung. Viel Spaß!

Art. 20 Abs. 1 GG:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG:

Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

Art. 79 Abs. 3 GG:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Pressemitteilung Nr. 31/2021 des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Klimaschutz-Beschluss vom 24.3.2021:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html