In Folge #09 befinden wir uns immer noch im Grundgesetz, allerdings nicht mehr bei den Grundrechten! Es geht um das Sozialstaatsprinzip als Staatszielbestimmung. Viel Spaß!
Art. 20 Abs. 1 GG:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG:
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
Art. 79 Abs. 3 GG:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Pressemitteilung Nr. 31/2021 des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Klimaschutz-Beschluss vom 24.3.2021:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html