In Folge #13 beschäftigen wir uns wie angekündigt mit der
Grundsicherung für Arbeitssuchende - landläufig seit dem 01.01.2023 als
Bürgergeld bekannt - nach dem SGB II.
Shownotes:
§ 7 SGB II (Auszug)
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
[…]
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2. (…)
3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin
oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die nicht dauernd getrennt lebende
Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu
tragen und füreinander einzustehen.
4. (…)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn
Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen
oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des
anderen zu verfügen.
Link zur Regierungserklärung von Gerhard Schröder vom 14.
März 2003:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-kalenderblatt-agenda2010-211202
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html
Übersichtskarte Jobcenter:
https://kommunale-jobcenter.de/uebersichtskarte/