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Description

Im zweiten Teil der Verwaltungsrechtstrilogie beleuchten wir die wichtigste Handlungsform der Verwaltung, den sog. Verwaltungsakt oder VA. Dabei soll es u.a. um folgende Themen gehen:

 

Disclaimer

Bei der Aufzeichnung litten beide Podcaster unter (heu)schnupfenbedingten Beeinträchtigungen. Aufgrund einer gewissen Machtlosigkeit gegen diese Symptome bitten wir um Verständnis und entschuldigen uns für mögliche Umstände…

Shownotes

§ 35 Satz 1 VwVfG: Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

§ 9 der „Immatrikulationssatzung“ der Hochschule Kempten (Auszug)

Eine Exmatrikulation von Amts wegen kann auch erfolgen, wenn (…) der/die Studierende wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig bestraft ist, die Strafe noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und wenn nach der Art der
vom Studierenden begangenen Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs zu besorgen ist.