Nach der Trilogie ist vor der Trilogie. In den Folgen #17, #18 und #19 tauchen wir in das Gebiet des Strafrechts ein. Zunächst beschäftigen wir uns in dieser Folge mit zentralen Grundsätzen und Aspekten des Strafrechts, bevor wir in Folge #18 in das Jugendstrafrecht einsteigen. Abschließen werden wir danach mit einer Folge zum Strafprozess und der Strafzumessung.
Diese Themen stehen in dieser Folge auf der Agenda:
Viel Spaß!
Shownotes
Aktenzeichen zur Verfassungsbeschwerde bzgl. der Gesetzesänderung zur Wiederaufnahme von Verfahren: 2 BvR 900/22
§ 242 StGB – Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 13 StGB – Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Bericht über die EU-Studienfahrt der Fakultät Soziales und Gesundheit: https://www.hs-kempten.de/fakultaet-soziales-und-gesundheit/ueber-uns/aktuelles/details/eu-studienfahrt-2023-2294