In unserer neuen Folge beschäftigen wir uns mit dem Thema: Eigenbedarfskündigungen.
Seit Anfang der 2000er Jahre wurden mehr als 300.000 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nach einer Frist von 10-12 Jahren können Vermieter*innen „Eigenbedarf“ anmelden – das bedeutet: Bestandsmieter*innen werden gekündigt, eine nahe Verwandte zieht ein.
Zu Gast in dieser Folge ist Carola Handwerg, Fachanwältin für Mietrecht. Mit ihr besprechen wir welche Möglichkeiten Mieter*innen haben, um sich gegen Eigenbedarf zu wehren. Das Landgericht Berlin hat vor zwei Wochen ein wegweisendes Urteil gefällt, welches die Rechte von Mieter*innen deutlich verbessern könnte, denn das Gericht wies eine Eigenbedarfskündigung mit dem
Hinweis zurück, es fehle angemessener und vor allem leistbarer Ersatzwohnraum. Carola hat den Fall mitverhandelt und berichtet aus erster Hand.
Außerdem sprechen wir darüber, welchen Reformbedarf wir für eine Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen sehen und inwiefern das „Modell des gestreckten Erwerbs“ den Mieter*innenschutz verbessern könnte.