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Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist Teil des Legislativpakets „Fit für 55“ und gemeinsam mit dem europäischen Emissionshandel ein Kerninstrument der EU, um bis spätestens 2050 klimaneutral zu werden.

CBAM erhebt einen Kohlenstoffpreis auf die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren (also Importe). Ohne ihn bestünde ein sehr hohes Risiko der Verlagerung von CO2- Emissionen in Länder, in denen es weniger strenge oder gar keinen klimapolitischen Maßnahmen gibt.

Mit dem CBAM kommen jedoch auch neue Berichtspflichten auf Importeure zu, die laut einer aktuellen Stude von Deloitte ca. 60% der Entscheider in Unternehmen, die betroffene Produkte importieren, CBAM nicht kennen.

Folgende Fragen wollen wir mit Euch beleuchten:

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