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Mit der überarbeiteten Richtlinie zur Netzwerk- und
Informationssicherheit (NIS2) schafft die Europäische Union EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und Behörden gegen Cyberangriffe. Voraussichtlich im Oktober 2024 tritt in Deutschland das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft, das die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.

 

Wir werfen einen genauen Blick darauf, welche Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie betroffen sind und was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? Welche Meldepflichten bestehen künftig und wer haftet bei Verstößen gegen die Richtlinie?

 

Unsere Experten, Rechtsanwalt Klemens Hellmann von der Martini Mogg Vogt PartGmbB und Dr. Matthias Bender, Leiter des Competence Center IT-Security bei der IT-HAUS GmbH, beantworten die wichtigsten Fragen und geben Ihnen einen klaren Überblick über den aktuellen Stand der NIS2-Richtlinie.

Alle Informationen zum Nachlesen, haben wir in unserem Blogbeitrag zusammengefasst. Dort können Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen, falls Sie Unterstützung benötigen:
https://www.it-haus.com/nis2-neue-eu-richtlinie/