Das Erinnerungsvermögen ist Grund und Vorratskammer des Gedenkens und Erinnerns. Erinnerung ist nämlich eine Vorstellung, die von einem wirksam stattgehabten Wahrnehmen und Denken zurückbleibt oder Behaltung einer Wahrnehmung und eines Gedankens. Die Seele bemerkt oder empfindet das Sinnliche durch die Sinnesorgane, und es entsteht eine Vorstellung, das Geistige aber durch den Geist, und es entsteht ein Gedanke. Wenn sie also die Bilder dessen, was sie wahrgenommen und was sie gedacht, behält, so heißt man das: sich erinnern.