Wenn uns allen obliegt, „uns als Lebendiggewordene Gott hinzugeben”, wieviel mehr dann denen, die aus den Pforten des Todes emporgerichtet wurden! Dies würde aber nach meiner Meinung am besten dann geschehen, wenn wir immer eben die Gesinnung bewahren wollten, die wir im Augenblick der Gefahr hegten. Denn da ward uns wohl so recht klar die Eitelkeit des Lebens und wie nichts, was menschlich, sicher und gewiss ist, weil so leicht Wechselfällen ausgesetzt. Auch kam dabei uns wohl aller Wahrscheinlichkeit nach eine Reue ob der Vergangenheit und ein Versprechen für die Zukunft, im Falle unserer Errettung Gott dienen und mit aller Sorgfalt uns in acht nehmen zu wollen. Wenn Dir nämlich die drohende Todesgefahr einen Gedanken eingab, so hast Du entweder dies oder dem ganz Ähnliches gedacht. So sind wir also verpflichtet zur Einlösung einer dringlichen Schuld. Das habe ich in übergroßer Freude ob der Gabe Gottes, zugleich aber auch aus Besorgnis für die Zukunft Deiner Vollkommenheit nahezulegen mir erlaubt. Es ist aber Deine Sache, unsere Worte wohlwollend und geneigt aufzunehmen, wie es auch Deine Art war bei Gesprächen unter vier Augen.