Zum Cellerar des Klosters soll einer aus der Gemeinde bestellt werden, der weise, reif an Charakter, nüchtern, mäßig im Essen, nicht stolz, nicht ungestüm, nicht verletzend, nicht saumselig, nicht verschwenderisch ist, vielmehr Gott fürchtet und für die ganze Gemeinde wie ein Vater sorgt. Er trage für alles Sorge, tue nichts ohne Geheiß des Abtes. Er halte sich genau an das, was ihm aufgetragen ist. Er betrübe die Brüder nicht. Stellt etwa ein Bruder an ihn eine unvernünftige Forderung, so kränke er ihn nicht durch Geringschätzung, sondern weise mit Gründen bescheiden die unpassende Bitte zurück. Er habe auf seine Seele acht, stets eingedenk des Apostelwortes: „Wer seinen Dienst gut versieht, erringt sich eine ehrenvolle Stufe“. Der Kranken, Kinder, Gäste und Armen nehme er sich mit aller Sorgfalt an, fest überzeugt, dass er wegen dieser aller am Tage des Gerichtes wird Rechenschaft ablegen müssen. Alle Gerätschaften und das ganze Besitztum des Klosters seien ihm so heilig wie Gefäße des Altares. Nichts erscheine ihm unwichtig. Er hüte sich vor Geiz, sei aber auch kein Verschwender und kein Vergeuder des Klostergutes, sondern halte in allem das rechte Maß ein und handle so, wie es ihm der Abt befiehlt.