Digitale Missbrauchsvorbeugung ist derzeit ein Riesenthema. Nie war Vorbeugung und vorausschauende Produktprogrammierung so wichtig wie heute. Moderne digitale Technologien sind zur vorbeugenden Programmierung von so gut wie allen Produkten geeignet, und deshalb gibt es auch immer mehr Produkte mit digitalem „Anhang.“ Eigentlich sollte digitale Missbrauchsvorbeugung nur eine Methode sein, die die Beibehaltung des Rechts im Auge hat, und sonst nichts. Das hieße: Regierungen oder private Anbieter programmieren digitale Geräte (z.B. Smartphones) oder Applikationen (z.B. Internetbrowser) so, dass sie nicht gegen die vom jeweiligen Interessenten aufgestellten Regeln verstoßen. Ein Kinderspiel? Industrieprodukte können (ja, sollten und müssten sogar!) wie „kindersichere Spielsachen“ so konzipiert werden, dass sowohl eine Schädigung des Benutzers als auch Dritter ausgeschlossen ist. Knautschzonen von Automobilen werden ja schon seit längerem so gebaut, dass sie sich, 1., bei einer Kollision nach Plan auffalten. Auf diese Weise werden lebensbedrohliche Verletzungen wenn nicht verhindert, so doch gemildert (natürlich kommt es auch auf das Produkt von Geschwindigkeit und Masse des Fahrzeugs an. Hier greift regelmäßig Einsteins berühmtes „E = mc²“). Für massenhaft verbreitete digitale Techniken wie Smartphones stellt sich aber, über das Problem der rein körperlichen Unversehrtheit hinaus, auch die ethisch-moralische Frage. Es geht um die Zugänglichkeit zu gefährlichen Inhalten, vor allem Porno- und Gewaltformate. Denn es steht außer Frage, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Das Apple-iPhone wurde aus diesem Grund gleich so programmiert, dass die Zentrale missbrauchsgeneigte Applikationen von den Endgeräten von sich aus löschen kann. Die Gesetzgeber der westlich-demokratisch-rechtsstaatlichen Hemisphäre machen massiv Druck auf die Hersteller, es Apple gleichzutun und ihre Produkte von vornherein so zu programmieren, dass Gesetzesbrüche so weit wie möglich ausgeschlossen werden können. Wie bereits angedeutet, obliegen den Herstellern und Programmierern digitaler Devices ganz besondere ethisch-kulturelle und psychologisch-soziale Verantwortungen, die eine gesetzlich verankerte, vorbeugende Selbstverpflichtung der Anbieter nahelegen. Dabei sind solche Selbstverpflichtungen an sich nichts Neues. YouTube z.B. benutzt ein Programm, das auf die jeweiligen landesspezifischen Copyrights zugeschnitten ist. Das Programm macht es den Usern schwer, Copyrights zu umgehen, indem es automatisch Videos löscht, deren Inhalte auch nur im Entferntesten irgendwelche Copyrights verletzen. Ein anderes Beispiel sind die Softwares öffentlicher Hotspots, die automatisch die Öffnung illegalen Materials unterbinden. Es sind aber noch massenhaft weitere Anwendungen vorstellbar und überaus sinnvoll. So wäre es, wie in den USA diskutiert, ohne weiteres möglich, Handwaffen für unrechtmäßige Benutzer unbrauchbar zu machen, indem vor Gebrauch zuerst die Fingerabdrücke gecheckt werden. Oder Diebstahlsicherungen für Autos: Schon heute gibt es Karossen, die ohne Iriskennung keinen Zentimeter weit rollen mögen. Die erwähnten Beispiele
---
Schließ Dich unserer Podcast-Community auf LinkedIn an und sichere Dir den Zugang zu exklusiven Inhalten und Vorankündigungen.
https://www.linkedin.com/groups/8687316/
---
Dieser Podcast wird produziert von: MARKENREBELL - Podcast Manufaktur: https://www.markenrebell.de