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Description

Studio Gainax schrieb Anime-Geschichte und ist mit der
Insolvenz im Sommer 2024 leider selbst zur Geschichte geworden. Henning und Randy nehmen diese traurige Entwicklung zum Anlaß, um über dieses einzigartige
wie großartige Studio mit seinen zahlreichen wegweisenden Anime-Produktionen sich ausführlich auszutauschen. Und sicher kommt dabei auch einer Deiner absoluten Anime-Lieblinge wie Nadia, Gunbuster oder gar Evangelion zur Sprache.

 

Mit anderen Worten: „Bitte einfach den Wiedergabe-Knopf
dieser Episode anklicken!“. Und bitte bei der Gelegenheit nicht die Knöpfchen für ein Abonnement und uns zu folgen vergessen. Denn unsere Daseinsberechtigung bist vor allem
auch Du, Du und Du!

 

Unser gemeinsamer Dank und unsere gemeinsamen Grüße.

 

Euer

Kaijuland-Podcast-Team

 

 

--- Zeitsprungmarken

00:00:00 - Einstimmung

00:00:26 - Vorspann

00:00:58 - Begrüßung

00:02:15 - Studio Gainax

00:03:12 - Wofür steht Studio Gainax

00:11:24 - Die Anfänge

00:19:21 - Der erste Verkaufshit

00:23:16 - Higuchi und Anno

00:27:21 - Ein Kaiju-Verweis

00:30:34 - Was war los bei Nadia?

00:35:02 - Details zu Nadia und Gunbuster

00:41:07 - Zurück zu Nadia

00:47:42 - Der Weg zu Evangelion

01:00:53 - Die Post-Evangelion Zeit

01:12:07 - Panik im Tokio Express

01:27:34 - Verabschiedung

01:27:50 - Abspann

 

--- Eigene Verweise

https://kaijuland.de – Unser eigenes Kaijuland

https://www.youtube.com/@Kaijuland-Podcast – Auf YouTube zusätzlich mit Videoinhalten

 

--- Kontaktmöglichkeiten und Netzwerk

E-Mail: podcast@kaijuland.de

Instagram:
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X: http://www.twitter.com/henning_strauss

 

--- Hinweis zum Urheberrecht

Laut "Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten*
(Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz - UrhDaG)", Teil 4, Mutmaßlich erlaubte Nutzungen, § 10 Geringfügige Nutzungen: Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer
3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen: Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur.