Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt das bisher unangreifbare System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage. Erstmals gilt: Inhalte können für die Beitragspflicht relevant sein. Damit wird die bisherige Logik – jeder zahlt, egal was gesendet wird – aufgebrochen. Eine Klägerin aus Bayern hatte mangelnde Meinungsvielfalt moniert und teilweise Recht bekommen. Dennoch bleibt die Hürde hoch: Nur wenn Sender ihren Auftrag zur Vielfalt, Ausgewogenheit und Integration über Jahre hinweg systematisch verletzen, kann die Zahlung verweigert werden.
Die Kritik an der Einseitigkeit des ÖRR bekommt damit juristisches Gewicht. Zahlreiche Medienanalysen belegen ein dauerhaftes Ungleichgewicht, etwa in der Corona-Berichterstattung, wo regierungstreue Stimmen dominierend waren. Auch wirtschaftsliberale Perspektiven fehlen weitgehend. Das Urteil verpflichtet die Justiz nun, solche Belege ernsthaft zu prüfen. Damit wird erstmals anerkannt, dass der ÖRR nicht automatisch rechtmäßig agiert, sondern sich seiner inhaltlichen Verantwortung stellen muss.
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Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gibt´s hier
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