In Teil 1 dieser Reihe geht es um die essenziellen Grundlagen und Risiken, die jeder kennen sollte, bevor er Vermögen und Schenkungen im Pflegefall plant.
Wir klären:
Warum Vermögensschutz jetzt wichtig wird – auch bevor der Pflegefall da ist
Welche Leistungen Pflegeversicherung, Eigenanteil und Sozialamt jeweils übernehmen – und wo Lücken bleiben
Wann das Sozialamt einspringt: Bedürftigkeitsprüfung, Vermögensermittlung und Mitwirkungspflicht
Was alles als verwertbares Vermögen gilt – von Bargeld bis Immobilien
Was Schonvermögen ist: welche Vermögenswerte gesetzlich geschützt sind und wie z. B. Eigenheim oder Bestattungsvorsorge eingeordnet werden
Diese Folge gibt dir das Rüstzeug, um Risiken zu erkennen und zu verstehen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten – bevor man handelt.
Infos und Links:
§ 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen
Regelung, was alles eingesetzt werden muss und was geschützt werden kann.
§ 528 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Gesetzliche Grundlage, wenn Schenkungen zurückgefordert werden dürfen, weil der Schenker danach nicht mehr für seinen Unterhalt sorgen kann.
Verwaltungsanweisung Bremen zu § 90 SGB XII – Angemessenes Wohneigentum und Grundstückgröße
Eine konkrete Anweisung des Bundeslandes Bremen, wie „angemessenes Eigenheim“ und Grundstückgrößen bei der Wertermittlung eingeordnet werden. Hilft, Praxisfälle einzuschätzen.